Brandenburgische Studierendenvertretung und Bildungsgewerkschaft kritisieren Gesetzesentwurf zur Deregulierung des Hochschulsystems

Wie die Landesregierung heute bekannt gab, hat sich das Kabinett auf eine Reform des Hochschulrechts verständigt. Durch das geplante „Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems“ sollen das Berufungs- und Hochschulzugangsrecht dereguliert werden, außerdem werden Sonderregelungen für privat-finanzierte Organisationseinheiten innerhalb der öffentlichen Hochschulen festgeschrieben. Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BRANDSTUVE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Brandenburg kritisieren diese Pläne.

Der Gesetzesentwurf setzt um, was in der „Task Force Brauhausberg“ zwischen der Staatskanzlei, der Hasso-Plattner-Stiftung und der Universität Potsdam vereinbart und bereits in der Absichtserklärung vom vergangenen Juni angekündigt wurde: Im Gegenzug für das finanzielle Engagement der Stiftung für den Ausbau der Universität Potsdam und der Erweiterung des Hasso-Plattner-Instituts soll diesem ein „Höchstmaß an Autonomie in akademischen Belangen“ zugestanden werden. 

Privat-finanzierte Hochschuleinrichtungen (wie die in Potsdam gemeinsam getragene Digital Engineering Fakultät) können fortan eigene Berufungsordnungen einführen, ihren Dekan:innen werden präsidiale Befugnisse zugesprochen und gesetzliche Vorabquoten bei der Zulassung neuer Studierender werden für diese Einrichtungen halbiert.

Weitere einschneidende Änderungen werden auf das gesamte Hochschulsystem Brandenburgs angewendet. So werden die Befugnisse der Hochschulpräsident:innen auf Kosten der akademischen Senate gestärkt und Wartesemester für Studierende landesweit abgeschafft.

„Dieser Entwurf ist eine Blaupause für Privatisierung im Hochschulsystem“, meint Lukas Doil, Leiter der Landesfachgruppe Hochschule und Forschung der GEW Brandenburg. „Es kann nicht im Sinne der öffentlichen Institution Hochschule sein, wenn durch Sonderregelungen Universitäten in der Universität geschaffen werden, die der Selbstverwaltung und der betrieblichen Mitbestimmung entzogen sind. Von der Änderung der Berufungsregelungen profitieren einseitig die Präsidien der Hochschulen, obwohl Berufungen von Professor:innen eigentlich in besonderer Weise der akademischen Mitsprache und der Transparenz bedürfen.“

Si Yaki A Jung, Vorsitz der BRANDSTUVE kritisiert: „Die landesweite Abschaffung von Wartesemestern trifft Studierendeninteressierte, die materiell oder sozial benachteiligt sind, Care-Arbeit leisten oder bereits berufstätig sind. Durch Auswahlverfahren soll der Hochschulzugang noch kompetitiver werden. Dieser Entwurf spielt „Wettbewerbsfähigkeit“ gegen soziale Teilhabe und Inklusion aus!“ 

BRANDSTUVE und GEW fordern weiterhin den Ausbau studentischer Mitsprache und Mitbestimmung durch die Beschäftigten, statt über deren Köpfe hinweg Befugnisse in den Hochschulleitungen zu bündeln. Den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess werden wir – auch im Rahmen unserer Anhörungs- und Beteiligungssrechte – kritisch weiterbegleiten.