Sehr geehrte wissenschaftspolitische Sprecher*innen,
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Schüle,
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dünow,
leider war die Zeit im Wissenschaftsausschuss zu diesem Thema knapp, daher möchten wir folgendes Anliegen noch einmal mit großem Nachdruck an Sie herantragen. Ihnen liegt ein Antrag im nächsten Plenum vor, der endlich das Problem der verfassungswidrigen Rückmeldegebühren lösen soll.
Im Ausschuss kam die Frage auf, wie dringend die Rückzahlung der verfassungswidrigen 51€-Gebühren ist. Wir bitten Sie zu respektieren, dass (inzwischen ehemalige) Studierende sich in 17 Jahren bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt haben, um die Verfassungswidrigkeit der Gebühren festzustellen. Umso erstaunter und wütender waren wir, dass hierzu seit über 3 Jahren nichts passiert. Am 31. Dezember 2020 endet nun die Verjährungsfrist. Wenn Sie bis dahin keine Lösung finden, verjähren Ansprüche wirklich, darum ist eine Lösung jetzt sehr dringend. Wir erhalten regelmäßig Anfragen von Betroffenen aus verschiedenen Hochschulen, die sich zum Stand erkundigen und erwarten, ihre zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückzubekommen. Um das Ausmaß zu verdeutlichen: Es bestehen zwei Netzwerke in den sozialen Medien mit über 500 Betroffenen (ca. 700 mit Doppelmitgliedschaften), die darauf warten zu erfahren, wie sie die Gebühren zurückerstattet bekommen können. Über diese Menschen werden unkompliziert Freunde und weitere ehemalige Kommiliton*innen erreicht – wenn es den endlich eine Lösung gibt! Das zeigt auch der stetige Zuwachs der beiden Netzwerke. Diese Personen halten sich zurück, weil sie nicht ernsthaft gezwungen werden sollen, sich in Massenklagen auf eigene Kosten zu begeben, sondern darauf setzen, dass endlich für alle eine Lösung gefunden wird.
Es gibt unter den Betroffenen großen Frust darüber, dass Urteile einfach nicht umgesetzt werden und nun mit Verjährungsargumenten, die durch das Verwaltungsgericht in erster Instanz schon widerlegt sind, verzögert werden. Und zwar so lange, bis sie tatsächlich verjähren. Denn das Urteil vom OVG ist erst in 2021 zu erwarten. Das Land darf das nicht aussitzen. Wir sind solidarisch mit den früheren Studierenden und auch wir sehen es so, dass das Vertrauen der Menschen in Gerichte, aber auch in die Landesregierung nicht beschädigt werden darf.
Wir bitten daher alle Fraktionen, diesem Antrag zuzustimmen und das Ministerium diese Forderungen umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jonathan Wiegers
Sprecher der Brandenburgischen Studierendenvertretung (BRANDSTUVE)