Stellungnahme der BrandStuVe zu den auf der Öffentlichen Anhörung in der 37. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg am 20.06.18 zum „Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher und anderer Vorschriften“ gestellten Forderungen.
Die Brandenburgische Studierendenvertretung begrüßt die geplanten Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes, die es studentischen Beschäftigten ermöglicht, im Personalrat vertreten zu werden. Dies ist schon lange hinfällig und ein erster Schritt für bessere Arbeitsbedingungen an den Hochschulen.
Zur Änderung des Artikels 3 §100:
Um die Teilnahme am Personalrat zu ermöglichen, sollten die Wahlen für studentische Beschäftigte einmal im Jahr, zusammen mit den akademischen Gremienwahlen, stattfinden. Auch die Mindestlänge des Vertrages sollte für Studierende nicht eine Voraussetzung für die Wahlberechtigung sein, da die Verträge von Studierenden meistens sehr kurz und mit Unterbrechungen sind. Ein Vorschlag ist, die Klausel der Mindestbeschäftigung im öffentlichen Dienst abzuschaffen, oder aber eine Regelung zu finden, in denen die Mindestvertragslaufzeit von studentischen Beschäftigten mit und ohne Abschluss die Laufzeit von einem Jahr nicht unterschreitet.
Zudem erscheint die Übergangsregelung von zweieinhalb Jahren übertrieben, da Studierende nun noch länger warten müssen, um in den Personalrat gewählt werden zu können.
Abschaffung der Rückmeldegebühren:
Im Zuge der Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes fordern wir die im Koalitionsvertrag stehende Abschaffung der sogenannten Rückmeldegebühren, da sie nach wie vor versteckte Studiengebühren sind.