Die in der BrandStuVe zusammengeschlossenen Studierendenschaften des Landes Brandenburg wollen sich auch in Zukunft intensiv in das hochschulpolitische Geschehen einmischen und studentische Belange in die Öffentlichkeit rücken. Dies soll sowohl durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit geschehen als auch durch Aktionen an den einzelnen Hochschulen, die landesweit koordiniert werden. Zusätzlich will die BrandStuVe auch eigene Ideen und Vorstellungen entwickeln und diese in den Diskurs einbringen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben, wird ein Sprecher*innenrat aus zwei bis neun Studierenden von der Mitgliederversammlung der BrandStuVe gewählt, der verschiedene Aufgaben der Koordination und in den Bereichen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen soll, um die Möglichkeiten der BrandStuVe zu stärken, die Interessen der Studierenden erfolgreich zu vertreten. Ein Schwerpunkt ist die weitere Institutionalisierung der BrandStuVe auf Landesebene sowie die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Landesstudierendenvertretungen.
Die Amtszeit beträgt normalerweise ein Jahr und beginnt am Tag der Wahl. Durch einen Rücktritt aufgrund des erfolgreichen Studienabschlusses suchen wir Personen, die dieses Amt für ein halbes Jahr übernehmen. Die Arbeitszeit wird sich nicht gleichmäßig verteilen. Daher ist eine hohe Flexibilität der Mitglieder des Sprecher*innenrats in Bezug auf Zeitplanung unabdingbar. Mitglieder des Sprecher*innenrats sollten in hohem Maße zu selbständiger Arbeit fähig sein. Von großer Bedeutung sind des weiteren Belastbarkeit, diplomatisches Geschick und Kontaktfreude, sowie die Fähigkeit im Team zu arbeiten, Kompetenzen im Konfliktmanagement und Diskussions- sowie Präsentationserfahrung.
Welche Aufgaben kommen auf mich zu?
Die Hauptaufgabe liegt in der Koordination der Arbeit der einzelnen Studierendenvertretungen, zusätzlich können auch Vertretungsaufgaben hinzukommen. Konkrete Aufgaben sind u.a.:
- Teilnahme an den Sitzungen der BrandStuVe
- elbständiges Verfolgen der Aktivitäten der einzelnen Hochschulen
- Kurzberichte über aktuelle Aktivitäten in der Regel in jeder Sitzung der BrandStuVe
- Kontaktpflege zu den Hochschulen sowie Erreichbarkeit für deren Vertreter*innen
- Unterstützung der Studierendenvertreter*innen der einzelnen Hochschulen bei der Absprache, Koordination und gegebenenfalls gemeinsamen Ausführung ihrer Arbeit
- Unterstützung der Studierendenvertreter*innen der einzelnen Hochschulen bei der Absprache, Koordination und gegebenenfalls gemeinsamen Ausführung ihrer Arbeit
- Zentrale Aufgaben in der Planung, Durchführung und Nachbereitung landesweiter Aktionen, inhaltlicher Projekte sowie der Mitgliederversammlungen
- Eigenständiges Vertreten der Beschlüsse der BrandStuVe gegenüber dem Wissenschaftsministerium, weiteren hochschulpolitischen AkteurInnen und den Medien
- Pflege der Internetseite und Betreuung der Email Korrespondenz
- Aktive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit
Wer kann kandidieren?
Die Kandidatin/der Kandidat muss Studierende/r einer BrandStuVe-Mitgliedshochschule sein. Es wird angestrebt, dass der Sprecher*innenrat mindestens zur Hälfte aus Frauen sowie aus Vertreter*innen von Fachhochschulen besteht. Er besteht mindestens aus zwei und maximal aus neun Studierenden (nicht mehr als ein/e Studierende/r pro Studierendenschaft).
Wo kann ich nachfragen? / Wo und wie kann ich mich bewerben?
Du kannst Dich bei Nachfragen an deinen AStA bwz. dein StuRa/StuPa wenden. Wenn du dich entschieden hast zu kandidieren, kannst du deine Bewerbung (kurzer Lebenslauf, Motivation, etc.) bis Ende April an senden. Die Wahl findet auf der 3. Landeskonferenz der BrandStuVe am 2. Mai 2018 in Berlin statt. Der genaue Treffpunkt wird noch bekannt gegeben.